Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Praha Music Center für Lieferung und Verkauf
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind allein maßgeblich für alle zwischen uns - Praha Music Center, nachfolgend PMC und dem Kunden abgeschlossenen Verträge.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn ihnen nicht sofort nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung widersprochen wird.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehung getroffen werden, sind in dem Vertrag selbst, in diesen Bedingungen oder in unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.
3. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in der jeweils aktuellen Fassung.
5. Die Schriftform im Sinne dieser Geschäftsbedingungen wird auch durch die Übermittlung per E-Mail oder als Vertragsanhang gewahrt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote und Angaben in Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben. Unterlagen wie beispielsweise Angebote, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde vier (4) Wochen – gerechnet vom Tage des Eingangs seiner Bestellung bei uns, oder wie auf der Bestellung vereinbart – gebunden.
3. Verträge kommen allein durch unsere Auftragsbestätigung oder durch unsere Ausführung der Bestellung zustande.
§ 3 Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Falle eines Angebots durch uns mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ist das Angebot maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
2. Zusicherung von Eigenschaften, Beschreibungen von Beschaffenheiten, Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Sofern und soweit hierdurch der Verwendungszweck oder die Gebrauchsfähigkeit nicht berührt werden, der Wert erhalten bleibt oder sich erhöht und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind, haben wir das Recht, den Gegenstand unserer Lieferung oder Leistung gegenüber dem Muster, dem Angebot oder der Vertragsbeschreibung zu ändern, um unsere Lieferung oder Leistung im Sinne eines Produktions- oder technischen Fortschritts zu verbessern oder weil dies durch handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Mengen, Maßen, Materialzusammensetzung, Materialaufbau, Struktur, Oberfläche und Farbe oder durch die Natur der verwendeten Materialien bedingt ist.
4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Teillieferungen sind selbstständig abrechenbar.
5. Angelieferte Gegenstände sind durch den Kunden, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen sollten, unbeschadet seiner Rechte aus § 9 entgegenzunehmen. Dies gilt auch, wenn sie nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen oder nur unerheblich in der Gebrauchsfertigkeit eingeschränkt sind.
6. Unsererseits mangelfrei und ordnungsgemäß gelieferte Waren können vom Kunden nur zurückgegeben werden, wenn wir der Rücknahme schriftlich zustimmen. Der Kunde hat in diesen Fällen die Kosten der Rücksendung sowie eine von uns berechnete Wiedereinlagerungsgebühr i. H. v. 15 % des zurückgenommenen Netto-Warenwertes zu tragen.
§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt
1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir übernehmen nicht das Beschaffungsrisiko.
2. Sofern wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht bzw. mit Blick auf wesentliche Teile des Liefergegenstandes nicht vollständig erhalten, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
3. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Wir werden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
§ 5 Preise
1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ab Lager zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt. Ausnahmen sind bei SEPA Lastschriftverfahren gegeben, dort wird ein Skonto von 5% angerechnet. Wir bieten einen Rabatt auf Vorbestellungen, wie in der Preisliste dargestellt.
3. In folgenden Fällen sind wir zur Änderung der Preise berechtigt:
a) Zeitraum von bis zu vier (4) Monaten zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung
Erhöht oder vermindert sich im vorstehenden Zeitraum einer oder mehrere der folgenden Faktoren, wie Energiekosten und/oder Kosten für Roh- bzw. Vormaterial und/oder Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe und/oder Personalkosten und/oder Kosten für Ausgangsfrachten und/oder Kosten für den Bezug des Liefergegenstandes, wenn er von Vorlieferanten bezogen wird, sind wir berechtigt, die Preise um den Betrag anzupassen, d. h. herauf- oder herabzusetzen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Liefergegenstandes erhöht oder vermindert haben. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostenerhöhungen werden wir, sobald und soweit sie eingetreten sind, dem Kunden im Falle einer Preisanpassung auf Verlangen nachweisen.
b) Zeitraum von mehr als vier (4) Monaten zwischen Vertragsschluss und Lieferung
In diesen Fällen gelten für die Bestellung die Preise unserer am Versandtag gültigen Preisliste. Etwaig eingeräumte Frühbestellungsrabatte beziehen sich auf die dann gültigen Preise.
4. Dem Kunden steht bei Preisanpassungen nach vorgenannter Ziffer (3) a) und (3) b) ein Rücktrittsrecht auf den Zeitpunkt dieser Anpassungen zu, sofern eine Preiserhöhung um mehr als 5 % des ursprünglichen Kaufpreises eintritt. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, schriftlich ausgeübt wird.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind als ausschließlich unverbindliche Angaben zu verstehen.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde allen ihm obliegenden Verpflichtungen nachgekommen ist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Unserer Liefertermin ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zu diesem Termin das Warenlager verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben.
4. Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Mangel an Arbeits-/Fachkräften und/oder an Material, Brandschäden, Krieg oder Ausnahmezustand, Pandemien oder sonstige Fälle höherer Gewalt, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Liefer- und Ausführungspflicht. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den vorstehend genannten Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Schadensersatz gegenüber uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) als Vorkasse fällig. Wir bieten 5% Skonto bei SEPA Lastschriftverfahren zum Lieferzeitpunk oder bei einer Vorbestellung an.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurde oder unstreitig ist. Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe zu, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.
3. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen und sodann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
5. Nach Fälligkeit sind wir berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Im Verzugsfall werden sämtliche weiteren Forderungen aus anderen Lieferungen oder Leistungen gegenüber dem Kunden - entgegen anderer Fälligkeits- oder Stundungsabreden - sofort fällig.
Ferner sind wir im Verzugsfall bis zu dessen Beendigung zu weiteren Leistungen - unbeachtlich des Rechtsgrundes der jeweiligen Leistung - nicht mehr verpflichtet.
§ 8 Gefahrübergang, Versicherung
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
2. Unterbleibt oder verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
§ 9 Sachmängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Rüge- und Untersuchungsobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Geschieht dies nicht, gilt unser Produkt als genehmigt.
2. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik bei Auftragserteilung entsprechende Beschaffen- und Mangelfreiheit unserer Produkte.
3. Unsere Haftung für Mängel ist u. a. ausgeschlossen bei nicht sachgerechter Lagerung oder Anwendung.
4. Im Falle eines rechtzeitig angezeigten Mangels leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen..
5. Mängelansprüche entfallen bei gelieferten Produkten, sofern an diesen nicht vorgesehene Auf- und Anbauten erfolgen,
6. Schlägt die Nacherfüllung nach Ziffer (4) fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
7. Sachmängelrechte für unsere Produkte verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung; dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.
8. Weitergehende Rechte des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden und einer Betriebsunterbrechung durch die Lieferung mangelhafter Produkte.
9. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.
§ 10 Haftungsbeschränkung
1. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, betrifft dies auch die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen.
2. Sofern der Kunde eine Bestellung nicht unmittelbar bei uns, sondern bei einem Dritten tätigt, besteht keine Einstandspflicht unsererseits für Zusagen oder Zusicherungen des Dritten.
3. Keine Haftung - einschließlich einer solchen für Folgeschäden - übernehmen wir für ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen oder für eigenmächtige Nachbesserungen an unseren Produkten durch den Kunden oder Dritte.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum all unserer gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung durch den Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns, liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 14 Urheberrechte
1. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an von uns gefertigten Entwürfen, Plänen und Zeichnungen sowie anderen Unterlagen vor. Diese dürfen insbesondere Dritten nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung weitergegeben oder zugänglich gemacht werden.
2. Zeichnungen und sonstige Unterlagen im Rahmen von Angeboten sind auf unser Verlangen hin unverzüglich an uns zurückzugeben.
3. Sofern wir Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
4. Wird uns durch Dritte unter Berufung auf deren Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände untersagt, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, uns von sämtlichen mit solchen Rechtsverletzungen in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
5. Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten unser Geschäftssitz.
Uns bleibt vorbehalten, auch am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
3. Sofern der Kunde unsere Produkte exportiert oder an Dritte verkauft, die diese exportieren, verpflichtet er sich, jederzeit die für Verkäufe dieser Art geltenden Import- und Exportgesetze zu beachten.
4. Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtliche Produktbeschreibungen, Prospekte, Angebote und Auftragsbestätigungen sowie sonstige Unterlagen können auf deutsch, sowie auf Englisch sein. Soweit wir Übersetzungen verwenden, ist ausschließlich die der Übersetzung zugrunde liegende deutsche Fassung maßgeblich. Eine Haftung für Missverständnisse aus Übersetzungen wird nicht übernommen.
5. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik ( Tschechien ) unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.